Blütezeit in Streuobstwiesen beginnt immer früher im Jahr

Auch die Streuobstwiesen im Wetteraukreis blühen im Durchschnitt immer früher im Jahr

Auch die Streuobstwiesen im Wetteraukreis blühen im Durchschnitt immer früher im Jahr

Die Streuobstwiesen im Wetteraukreis sind zur Blütezeit ein beliebtes Anflugs- und Ausflugsziel für Insekten und Menschen. Steigende Temperaturen führen zu einem immer früheren Start der Blüte. Mit besorgniserregenden Konsequenzen für die Ernte.

Im Wetteraukreis stehen tausende Apfel-, Birnen, Kirsch- und Zwetschgenbäume in den Startlöchern für die Blüte. Nicht mehr lange, dann wird die Landschaft in das zarte Blütenweiß getaucht. Das erfreut nicht nur uns Menschen, die in den blühenden Streuobstwiesen ausgedehnte Spaziergänge unternehmen. Die Blütenpracht zieht auch Millionen Insekten an, die sich an dem Überangebot an Nektar und Pollen bedienen. Besonders gut erlebbar ist dieses alljährliche Spektakel im Ockstädter Kirschenberg. Zur Blütezeit tummeln sich hier zahlreiche Spaziergänger, Radfahrer, Hummeln und Bienen. 

Die Apfelblüte gilt phänologisch gesehen als Anzeiger des Eintritts des Vollfrühlings. Aufgrund des starken Einflusses des jahresspezifischen Witterungsverlaufes und der klimatischen Rahmenbedingungen, variiert der Beginn der Apfelblüte von Jahr zu Jahr und ist nicht vorhersagbar. Langzeitmessungen des Deutschen Wetterdienstes zeigen jedoch eine über das langjährige Mittel hinweg kontinuierliche Verfrühung des Blütenbeginns: Während die Apfelblüte in Hessen in der Periode von 1961-1990 noch durchschnittlich am 6. Mai begann, verschob sich der Blühbeginn laut des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie in der Periode 1991-2020 bereits auf den 25. April. Parallel dazu ist die Durchschnittstemperatur in den Frühjahrsmonaten in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen.

Erhöhtes Risiko für Frostschäden

„Blühende Obstbäume schon ab April? Ist doch schön“, könnte man denken. Tatsächlich ist dieses Phänomen jedoch besorgniserregend. Paradoxerweise führen nämlich steigende Temperaturen im Frühjahr zu einem erhöhten Risiko für Frostschäden an den Blüten. Normalerweise stehen die Bäume bei eintretenden Spätfrösten noch nicht in der Vollblüte. Wenn die Blüte jedoch früher beginnt, sind die geöffneten Blüten besonders empfindlich und können durch Spätfröste beschädigt oder zerstört werden. Aus beschädigten oder zerstörten Blüten können nur Früchte mit geringer Qualität oder überhaupt keine Früchte reifen. „Gibt es keine Blüten an den Bäumen, können diese auch nicht von Insekten bestäubt werden. Das ist nicht nur für die Ernte schlecht. Auch den Insekten mangelt es dann an Nahrung“, fasst der Vorsitzender des Naturschutzfonds Wetterau e.V., Landrat Jan Weckler, zusammen. 

Besonders der gewerbliche Obstanbau ist von dieser Problematik betroffen. Neben dem drohenden Ernteverlust können Früchte mit kleinen Frostschäden oft nur schwer als Tafelobst vermarktet werden, da das Obst vielerorts gar nicht erst in die Supermärkte kommt oder aufgrund der „Schönheitsmängel“ dort liegen bleibt.

Streuobstwiesen sind in Bezug auf die Arten- und Sortenzusammensetzung meist vielfältiger ausgebildet als Obstplantagen, wodurch sich eine gewisse Streuung der Blütezeiten ergibt und das Risiko eines Totalverlustes in einem Blütenfrostjahr minimiert wird. Auf „Schönheit“ der Früchte kommt es im Streuobstbau grundsätzlich nicht an, wodurch die Ernte auch mit Frostschäden weiterhin seinen üblichen Absatz findet. Letztlich sind aber auch im Streuobstbau Ernteverluste nicht zu vermeiden. Der Klimawandel bringt auch im Sommer weitere Herausforderungen mit sich, die mit einem erhöhten Pflegeaufwand und dem Bedarf an Anpassungsmaßnahmen einhergehen. Der Naturschutzfonds Wetterau e.V. arbeitet gemeinsam mit Fachbehörden, Landwirtschaft und Ehrenamt daran, den extensiven Streuobstbau auch in Zeiten des Klimawandels aufrechtzuerhalten.

Hintergrund

Das Projekt „Vorbereitung, Begleitung und Evaluation von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch den Naturschutzfonds Wetterau e.V.“ wird durch das Land Hessen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Landschaftspflegeverbänden gefördert. Bewilligungsstelle ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Förderung trägt insbesondere zur Umsetzung der Ziele der Hessischen Biodiversitätsstrategie bei.

Veröffentlicht am: 20. April 2023