Rücksicht auf Wildtiere: Baumschnitt an Streuobstwiesen

Großaufnahme von zwei Vögeln an einem Baum. Der eine Vogel hält sich an der Rinde fest, der andere schaut aus einer Baumhöhle.

Ein Gartenrotschwanz-Paar nutzt die Baumhöhle eines alten Apfelbaums für die Jungenaufzucht. Foto: Karl-Hermann Heinz

Bürgerinnen und Bürger, die ihre Streuobstwiesen regelmäßig pflegen, leisten einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz im Wetteraukreis. Zu Beginn des Frühlings sollten Schnittmaßnahmen jedoch mit Bedacht durchgeführt werden.

Langsam aber sicher macht sich der Frühling im Wetteraukreis bemerkbar. Die Tage werden länger, die Mittagssonne wärmt bereits angenehm das Gesicht und die ersten Krokusse sprießen aus dem Boden. Auch in der Tierwelt ist eine Veränderung zu beobachten. So sind bereits einige Vögel wie Kohlmeise und Amsel fleißig daran, ihre Nester für den Nachwuchs zu bauen.

Mit Beginn des Monats März beginnt allgemein in der Tierwelt die Brut- und Setzzeit, die bis Ende September andauert. Während dieser Zeitperiode sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen, da sie in ihren Fluchtmöglichkeiten und ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt sind. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten vom 1. März bis 30. September besonders störungsintensive Maßnahmen wie Baumfällungen oder starke Heckenrückschnitte durchzuführen. Schonende Schnittmaßnahmen, die der Beseitigung des jährlichen Pflanzenzuwachses und der Gesunderhaltung der Bäume dienen, sind jedoch weiterhin zulässig.

Dennoch ist auf Streuobstwiesen weiterhin Rücksicht geboten, denn viele Vogelarten nutzen von Frühjahr bis Sommer gerne alte Obstbäume für den Nestbau und die Brutaufzucht. Deshalb sollten engagierte Streuobstwiesennutzerinnen und -nutzer folgende Grundregeln beachten:

  • Führen Sie grobe Schnittmaßnahmen an Bäumen und Hecken bis Ende Februar durch.
  • Überprüfen Sie zwischen März und September, ob sich belegte Nester am Baum oder in Nistkästen und -röhren befinden. Werden Sie fündig, verlegen Sie die Schnittmaßnahmen möglichst auf einen späteren Zeitpunkt.
  • Entnehmen oder verlegen Sie keine Nester.
  • Lassen Sie die Stämme abgestorbener Bäume stehen und belassen Sie einen Teil des Schnittguts als Totholzhaufen möglichst lange auf der Streuobstwiese, sofern diese keinen Krankheits- oder Schädlingsbefall haben. Dies erhöht die Strukturvielfalt an Lebensräumen.

„Streuobstwiesen sind sowohl Kulturgüter für uns Menschen als auch das Zuhause zahlreicher Wildtierarten. Die Pflege der Streuobstwiesen ist eine gesellschaftlich wertvolle aber auch harte Arbeit, für die ich großen Respekt habe“, so Landrat Jan Weckler, Vorsitzender des Naturschutzfonds Wetterau e.V.,zur Pflege von Streuobstwiesen. Der Naturschutzfonds setzt sich neben der direkten Pflege und Weiterentwicklung der Wetterauer Streuobstwiesen auch für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema ein.

Gefördert durch das Land Hessen

Das Projekt „Vorbereitung, Begleitung und Evaluation von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch den Naturschutzfonds Wetterau e.V.“ wird durch das Land Hessen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Landschaftspflegeverbänden gefördert. Bewilligungsstelle ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Förderung trägt insbesondere zur Umsetzung der Ziele der Hessischen Biodiversitätsstrategie bei.

Veröffentlicht am: 14. Februar 2023